Aktuell 06/2017
Juni 2017
Wir möchten an dieser Stelle aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass Barverkäufe erst ab einer Mindestabnahmemenge von 2,00 Tonnen abgewickelt werden.
01.01.2015 Änderungen im Mess- und Eichgesetz
Januar 2015
Am 01.01.2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. In § 23 Abs. 1 MessEV findet sichneudie ausdrückliche Pflicht des Verwenders von Fahrzeugwaagen sicherzustellen, dass ein Messgerät nur innerhalb des zulässigen Messbereichseingesetzt werden darf. Die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen haben zur Folge, dass wir dieMindestabgabemengeaufeine Tonnefestlegen müssen.
Wir möchten Sie bitten, dies bei Ihren Abholungen zu berücksichtigen.